Triagon und öffentliche Verwaltung

Es ist unstrittig, dass

  1. unsere Studiengänge und Abschüsse auf den gesetzlichen Grundlagen akkreditiert sind (siehe hier) und
  2. seit der Lissabon-Konvention eine vertragliche Vereinbarung der Mitgliedsstaaten im europäischen Raum über die gegenseitige Anerkennung von Bildungsabschlüssen existiert.

Dennoch erleben wir aktuell, dass einzelne Behörden in Deutschland und Österreich versuchen, einen „wesentlichen Unterschied“ zu deutschen oder österreichischen Studienabschlüssen zu erkennen. Der Beweis dafür müsste von Seiten der jeweiligen Behörde erbracht werden (Beweislastumkehr der Lissabon-Konvention) und wird zurzeit nur behauptet, obwohl europäische Stellen zu einem anderen Ergebnis kommen (siehe Grafik).

Vor diesem Hintergrund sprechen wir folgende

Empfehlung

aus:

Wer in Deutschland oder Österreich im öffentlichen Sektor beschäftigt ist und/oder dort seinen Abschluss für die weitere Karriereplanung braucht oder

wer in Deutschland oder Österreich konsekutiv studieren will,

sollte bis zur Klärung dieser Praxis entweder vor Studienantritt bei seiner Behörde die Anerkennung klären oder sich vorzugsweise bei einer unserer Schwesterhochschulen bewerben.

Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass in der Privatwirtschaft die Anerkennung unserer Abschlüsse etabliert ist. Unternehmen aller Branchen und Größenklassen anerkennen unsere Abschlüsse nicht nur, sondern sie übernehmen gerne auch die Studiengebühren, um talentierte Mitarbeiter zu fördern und zu binden.

eqar