Akkreditierung & Anerkennung

Triagon ist eine „Higher Education Institution“ (Hochschule/tertiäre Bildungseinrichtung) mit internationalen Akkreditierungen. Wir erfüllen die Europäischen Standards und Guidelines (ESG).

Dies wurde von der renommierten deutschen Akkreditierungsagentur ACQUIN, Vollmitglied im EQAR, bestätigt und die Akkreditierung wurde ohne Auflagen absolviert.

ACQUIN hält fest: „Triagon prioritized student success as its primary goal, by providing high-quality academic programs and support services that enhanced the learning and career development opportunities of its students”.

Alle Studiengänge sind durch die nationale Akkreditierungsbehörde, die Malta Further and Higher Education Authority (MFHEA), akkreditiert und jeweils den Levels 6 (Bachelor), 7 (Master) und 8 (Promotion) des maltesischen Bildungsrahmens (MQF) sowie des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR) zugeordnet. Alle Studienabschlüsse der Triagon sind aufgrund der Bologna Reform international anerkannte Abschlüsse.

Alle Studienabschlüsse der Triagon entsprechen der Bologna Reform und können international anerkannt werden. Gesetzliche Grundlage für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist die Lissabon-Konvention. Danach gibt es keine „staatliche Anerkennung“ ausländischer Abschlüsse. Informationen der nationalen Informationszentren für ausländische Bildungsabschlüsse (ENIC-NARIC-Netzwerk) sind in aller Regel nicht rechtlich bindend. Das gilt für fast alle Länder, die die Lissabon-Konvention ratifiziert haben, z.B. auch für Deutschland, Frankreich und Großbritannien. Die einzelnen Institutionen sind für die Anerkennung zuständig, also Unternehmen, Behörden und Hochschulen.

Die Lissabon-Konvention etabliert eine Anerkennungskultur, in der ausländische Qualifikationen grundsätzlich anzuerkennen sind (Prinzip: gegenseitiges Vertrauen). Eine Ablehnung ist nur zulässig, wenn die für die Anerkennung verantwortliche Institution einen „wesentlichen Unterschied“ nachweist (Prinzip: Beweislastumkehr), wobei „wesentlich“ bedeutet, dass die Unterschiede bei den konkreten Learning Outcomes des Studiengangs so gravierend sind, dass die angestrebte Tätigkeit oder das Anschlussstudium voraussichtlich nicht erfolgreich bewältigt werden kann. Bei einem Anschlussstudium soll im Zweifel eine bedingte Anerkennung erfolgen, d.h. dass geeignete Brückenkurse angeboten werden (Prinzip: Kompensieren statt sanktionieren). Diese Beurteilung muss auf Basis einer individuellen Einzelfallbetrachtung erfolgen. Das ist eine hohe Hürde, die in der Lissabon-Konvention und den Durchführungsrichtlinien bewusst gewählt wurde.

Die Anerkennungspraxis weicht teilweise nach wie vor von diesen Grundsätzen ab. Das gilt in einigen Ländern vor allem in der öffentlichen Verwaltung und teilweise auch bei staatlichen Hochschulen. Deshalb sollte in diesen Bereichen die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse oder zumindest das Vorgehen dabei vorab geklärt werden. In der Privatwirtschaft ist die Anerkennung etabliert. Unternehmen aller Branchen und Größenklassen anerkennen unsere Abschlüsse nicht nur, sondern sie übernehmen gerne auch die Studiengebühren, um talentierte Mitarbeiter zu fördern und zu binden. Auf Anfrage nennen wir dazu konkrete Beispiele.

Links:

Urkunde der MFHEA

Informationen zur Akkreditierung der MFHEA

Urkunde der institutionellen Akkreditierung mit ACQUIN

Urkunde mit den Programmakkreditierungen für den Management Bereich mit ACQUIN

EQAR-Registrierung der ACQUIN-Akkreditierungen

Malta Further & Higher Education Authority
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